AGB
Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen
Vertragsgegenstand
Golf & Special Tours veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns
– Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen im Programm
oder andere Golf & Special Tours-Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren,
– Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen gelten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Ihnen und Golf & Special Tours kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) Buchung zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Golf & Special Tours wirksam.
Reisevermittlung
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. Wir verlangen keine Gebühren.
Zahlungsbedingungen
Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:
– Eine Anzahlung von 20 % des Arrangementpreises bei der Anmeldung (ausgenommen Rovos Rail Golf), spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung von uns erhalten haben.
– Die Restzahlung spätestens 40 Tage vor Abreise.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigt Golf & Special Tours, die Reiseleistungen zu verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückzubehalten und die entsprechenden Annullationskosten in Rechnung zu stellen.
Golfbuchungen
Bitte beachten Sie, dass ohne Handicap-Angabe keine Reservierungen auf den Golfplätzen gemacht werden können. Alle Spieler müssen auf Verlangen einen gültigen Handicap-Ausweis vorweisen können. Ferner trägt jeder Spieler selbst die Verantwortung dafür, pünktlich zur vereinbarten Startzeit zu erscheinen. Sollten Spieler verspätet erscheinen, kann keine Garantie für eine ´Ersatz-Startzeit´ geleistet werden. Wann, wie und zu welchen Konditionen der Spieler eine Ersatz- Startzeit des jeweiligen Platzes bekommt, hängt von der Auslastung und der Buchungslage des jeweiligen Golfplatzes ab. Die Rückerstattung von ungenutzten Greenfees ist nur möglich, wenn der Voucher mit einem Stempel des entsprechenden Golfplatzes ´campo cerrado, closed course, geschlossener Platz´ versehen ist. Auf einigen Plätzen in Südafrika, sind carts, ein drink und ein snack im green fee inbegriffen.
Flüge
Auf Grund von den ständigen Änderungen im Flugangebot, buchen wir keine Flüge. Wir empfehlen sie persönlich oder on-line bei den Fluggesellschaften zu reservieren.
Bestätigung und Unterlagen
Sie erhalten per E-Mail die eigene Vouchers von unserem Agenten mit allen gebuchten Leistungen und Kontakte.
Allgemeine Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
Wenn Sie eine Buchung annullieren, so müssen Sie dies per E-Mail unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben. Es werden folgende Annullationskosten erhoben.
- 8–15 Tage 30%
14–08 Tage 50%
07–01 Tage 80%
Am Abreisetag bzw. zu spätes Erscheinen oder Annullation nach Reisebeginn 100%
Haftung
Da wir als Vermittler für verschiedene Fremdleistungen tätig sind, haften wir nicht für Fremdleistungs-störungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens:
Golfclubs
.Verweigerung der Spielberechtigung, sofern die Handicap – Vorschriften nicht eingehalten wurden
. Kurzfristig geschlossenen Golfplätzen, meist infolge Turnierbetrieb, höherer Gewalt oder Wettereinflüsse.
. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung, dieser Leistungen kann nicht übernommen werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit ausgeschlossen, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag ist ausschliesslich Schweizerisches Recht einschliesslich internationaler Abkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, anwendbar. Klagen können nur am Firmensitz von Golf & Special Tours in Degen eingebracht werden. Gerichtsstand ist Ilanz.